Freitag, 11. Februar 2011

Artikel 144 GG läuft ins Leere – Wie schlampig arbeitet die Gesetzgebung? | Steuern und Grundrechte Blog

Bis zum Jahre 1990 gab es einen Artikel 23 Grundgesetz der da lautete:



Artikel 23 (alt) Geltungsbereich des Grundgesetzes

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.”



Dieser wurde dann ersetzt durch die aktuelle Fassung:


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