Wie jedes Jahr jährt sich auch dieses Mal am 23. Mai das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes. 62 Jahre sind es inzwischen und es sind keine Jahre der Freude, denn die wesentlichen Inhalte der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland sind trotz ihrer mit Gesetzeskraft im Bonner Grundgesetz verankerten Wirkweise seitens des Gesetzgebers, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung negiert oder bis ins Gegenteil verkehrt worden. Scheinbar hatte man bis heute leichtes Spiel, denn der inhaltliche Bekanntheitsgrad des Bonner Grundgesetzes hält sich sowohl in den Kreisen derer, gegen die sich die verfassungsrechtlich verankerten Rechtsbefehle in erster Linie richten, nämlich gegen den einfachen Gesetzgeber, gegen die vollziehende Gewalt und gegen die Rechtsprechung ebenso wie in weitesten Kreisen der bundesdeutschen Bevölkerung als jedem einzelnen Grundrechtsträger in bescheidensten Grenzen.
Die bis heute wichtigsten Verfassungsbrüche sind: