Vorsätzlich mangelhafte bis gänzlich fehlende grundgesetzliche Kenntnisse sind der Grund für das Begehen polizeilicher, finanzamtlicher und richterlicher Verbrechen sowohl auf der Basis ungültiger sowie verfassungswidriger Gesetze als auch verfassungswidrigen Rechts
Dass es in Wirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland trotz der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm völlig anders zugeht, soll am absoluten Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 5.3.1 GG (Kunstfreiheitsgarantie) und dessen konsequente verfassungswidrige Missachtung im gesetzgeberischen, vollziehenden und rechtsprechenden Alltag dargestellt werden.
Zum Vorwissen gehört die inhaltliche Kenntnis dieser jüngsten Expertise des Richters i.R. Günter Plath:
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