Erschwerend kommt dazu, dass die meisten Gesetze auch noch ungültig sind, da diese gegen das zwingende sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unheilbar verstoßen und somit nichtig sind.
So zum Beispiel das Umsatzsteuergesetz in seiner Fassung vom 01.01. 2001. Hier kann man die Nichtigkeit selbst überprüfen: Recherche zum Zitiergebot
Dass selbst Urteile des Bundesverfassungsgericht nichtig sind, liest sich hier:
Der Irrglaube an die Verbindlichkeit einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung auf der Basis von § 31 Abs. 1 BverfGG seit dem 13. März 1951
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