Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen – vgl. BverfG 1. Kammer des Ersten Senats NJW 2003, S. 1236 <1237>
“Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen
(vgl. BverfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, s. 1236 <1237>).
Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.”
Nichts anderes haben die Konstrukteure des Bonner Grundgesetzes1949 in den Artikel 1 Abs. 1 des Bonner Grundgesetzes:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achtenund zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
geschrieben.
Doch die Realität sieht anders aus, wie die Artikel dieses Blogs seit 2007 meist tagesaktuell selbst juristischen Laien veranschaulichen.
Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen – vgl. BverfG 1. Kammer des Ersten Senats NJW 2003, S. 1236 <1237>
Finanzamt Rosenheim und die ungültige Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Abgabeordnung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG
Read more at finanzamt.nameDies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.”
Nichts anderes haben die Konstrukteure des Bonner Grundgesetzes1949 in den Artikel 1 Abs. 1 des Bonner Grundgesetzes:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achtenund zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
geschrieben.
Doch die Realität sieht anders aus, wie die Artikel dieses Blogs seit 2007 meist tagesaktuell selbst juristischen Laien veranschaulichen.
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