Achtung Hausbesitzer: bis zum Jahresende sollte man gegen die Grundsteuer noch Widerspruch einlegen. Denn das Bundesverfassungsgericht muss erst noch klären, ob sie überhaupt zu Recht erhoben wird. Schließlich wird die Grundsteuer nach völlig veralteten Einheitswerten berechnet. Kippt das Gericht die Steuer, bekommen Hausbesitzer ihr Geld zurück. Aber nur, wenn sie sich vorher bei Gemeinde und Finanzamt gewehrt haben.
dpa
Die Grundsteuer richtet sich in der Höhe nach dem Wert des Grundstücks.
Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben. Viele Gemeinden verbinden die Erhebung der Grundsteuer mit der Erhebung der von den Grundstückeigentümern zu entrichtenden Benutzungsgebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Entwässerung, heißt es beim Bundesministerium für Finanzen.
Donnerstag, 22. Dezember 2011
Hausbesitzer sollten bis Jahresende bei der Grundsteuer widersprechen, denn das Bundesverfassungsgericht muss erst noch klären, ob sie überhaupt zu Recht erhoben wird.
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