Donnerstag, 7. April 2011

Kein Rechtsstaatliches Finanzamt

INFOkrieg



Rechtsstaatliches Amtsverständnis besitzen Finanzbeamte und Finanzrichter in der Bundesrepublik Deutschland bis heute nicht trotz Bonner Grundgesetz und ihrer absoluten Grundrechtsbindung

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An Gründen für eine europäische Gemeinschaft fehlt es nicht, doch die politischen Eliten setzen unverfroren die Entmündigung der Bürger fort. Auch die deutsche Politik folgt schamlos dem opportunistischen Drehbuch der Machtpragmatik. Merkels Atommoratorium ist das auffälligste Beispiel. Im Fall Guttenberg hat sie sogar das rechtsstaatliche Amtsverständnis kassiert. So schreibt es der Philosoph Jürgen Habermas heute in der Süddeutschen Zeitung. (Quelle: Süddeutsche Zeitung)


Das rechtsstaatliche Amtsverständnis fehlt insbesondere jedoch der bundesdeutschen Finanzverwaltung samt ihrer Sondergerichtsbarkeit in Gestalt der Finanzgerichte sowie des BFH. In der Bundesrepublik Deutschland zeigt sich seit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten die Herkunft dieses Deutschland, nämlich geprägt durch die Jahre des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 45. Die 1951 ausdrücklich persönlich ministeriell zugesicherte und dann nach und nach auch gerichtlich vollzogene persönliche Unantastbarkeit zugunsten des Staates raubender und plündernder Finanzbeamter seit mehr als 60 Jahren trotz Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland und den darin unverbrüchlich garantierten Freiheitsgrundrechten der Grundrechtsträger in Gestalt aller Bundesbürger und Bundesbürgerinnen, lässt von einem der freiheitlich–demokratischen Grundordnung entstammenden rechtsstaatlichen Amtsverständnis jedoch gar nichts erkennen, geschweige denn spüren.

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Mittwoch, 6. April 2011

XING-News: Netzwerk-Stream verbessert

Optimierungen betreffen den Netzwerk-Stream, der direkt auf der Startseite alle Neuerungen, Empfehlungen und Entwicklungen der Kontakte anzeigt.


ZITATE aus der Politik/Wirtschaft

"Eigentlich ist es gut, dass die Menschen der Nation unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen. Würden sie es nämlich, so hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh."

- Henry Ford (1863-1947), Gründer der Ford Motor Company


Montag, 4. April 2011

Impressumpflicht versus Zitiergebot

Warum das Telemediengesetz ungültig ist und es keine Impressumpflicht gibt, welche mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Kopieren und die Verwendung im Impressum erlaubt. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihr Grundgesetz!


Finanzamt Rosenheim und ungültige USt

INFOkrieg:



Mit Schreiben vom 28.03.2011 teilt Herr Micklitz von Finanzamt Rosenheim dem Ehepaar Alexander und Ulrike Schröpfer mit, dass Steuergesetze verfassungsgemäß zustande gekommen wären und solange diese nicht vom Bundesverfassungsgericht als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar oder für nichtig erklärt werden würden, diese von der Finanzverwaltung zu vollziehen wären.

Daher erging heute folgendes Schreiben an Herrn Micklitz, um diesen auf die rechtlichen Grundlagen hinzuweisen:

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Mit Schreiben vom 28.03.2011 teilt Herr Micklitz von Finanzamt Rosenheim dem Ehepaar Alexander und Ulrike Schröpfer mit, dass Steuergesetze verfassungsgemäß zustande gekommen wären und solange diese nicht vom Bundesverfassungsgericht als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar oder für nichtig erklärt werden würden, diese von der Finanzverwaltung zu vollziehen wären.


Daher erging heute folgendes Schreiben an Herrn Micklitz, um diesen auf die rechtlichen Grundlagen hinzuweisen:

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Mensch Ethik Freiheit: Al-Kaida: 100% Pentagon gesteuert!!!

Mensch Ethik Freiheit: Al-Kaida: 100% Pentagon gesteuert!!!

Samstag, 2. April 2011

Unrechtsprechung deutscher Gerichte

INFOkrieg



Unrechtsprechung deutscher Gerichte im Namen des Volkes seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland

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Mit dem Inkrafttreten des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes am 13.03.1951 hätte dieses aufgrund der in den §§ 38 und 42 BverfGG ausgesprochenen Grundrechteeinschränkung gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG die Grundrechte “Unverletzlichkeit der Wohnung” (Art. 13 GG), “Recht auf Eigentum” (Art. 14 GG), ” Unverletzlichkeit der Person” (Art. 2 Abs. 2 GG) und “Freiheit der Person” (Art. 2 Abs. 2 GG) namentlich unter Angabe des jeweiligen Artikels zwingend nennen müssen. Da das BverfGG bis heute nicht dem sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG als die Grundrechte garantieren sollende zwingende Gültigkeitsvorschrift genügt, nachträglich das BverfGG auch nicht heilbar ist, mangelt es dem Bundesverfassungsgericht seit seiner Einrichtung im September 1951 an einem wirksamen Gesetz. Das vorhandene BverfGG ist seit dem Tage seines Inkraftretens am 13.03.1951 ungültig. Kein einziger Bundesverfassungsrichter hat damit jemals grundgesetzwirksam sein Richteramt übertragen bekommen und ist gemäß Art. 101 GG niemals gesetzlicher Richter gewesen; keine einzige Bundesverfassungsgerichtsentscheidung ist dementsprechend eine rechtswirksame Entscheidung geworden.

Diejenigen Richter bundesweit, die in Kenntnis dieser unumkehrbaren Tatsachen weiterhin Recht sprechen, machen sich sämtlich des Hochverrates gemäß § 81 Abs. 1 Ziff. 2 StGB i.V.m.§ 92 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 Ziff. 3 StGB schuldig. Sie handeln nicht nur verfassungswidrig, sondern auch verfassungsfeindlich. Ein Verbleib dieser verfassungsfeindlichen Personen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu verhindern.
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