Donnerstag, 6. Januar 2011

INFOkrieg - Finanzgerichtsurteile = Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes

Bis heute haben sich die deutschen Finanzrichter nicht dem Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dessen Inkrafttreten am 23. Mai 1949 bedingungslos unterworfen, hier insbesondere nicht den Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 1 Abs. 2 GG sowie Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 97 Abs. 1 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG.

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Bis heute haben sich die deutschen Finanzrichter nicht dem Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dessen Inkrafttreten am 23. Mai 1949 bedingungslos unterworfen, hier insbesondere nicht den Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 1 Abs. 2 GG sowie Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 97 Abs. 1 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG.

Bis zum 01.01.1977 war es die ungültige Reichsabgabenordnung, seit dem 01.01.1977 ist es bis heute die Abgabenordnung 1977 und ebenso das Einkommen- und Umsatzsteuergesetz, alle diese Gesetze waren und sind ungültig, da es der einfache Gesetzgeber bis heute unterlassen hat, diejenigen einschränkbaren Freiheitsgrundrechte namentlich unter Angabe des jeweiligen Artikels in den Gesetzen vollständig “zitiert” zu haben.

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