Mittwoch, 22. Dezember 2010

AKQUISEscout - XING Änderungen bei Suchagenten und noch mehr Suchfilter

der letzte „Release Flash“ für 2010 - bin mal gespannt ob die Suchagenten jetzt wieder richtig funktionieren.

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Neues, altes Verfahren bei den Suchagenten

Optimierungen im Gruppen-Bereich

  • durch weitere Filter (so genannte „Facetten“) weiter einzugrenzen, wie Sie es vom Online-Shopping kennen
  • die Ergebnisliste nach verschiedenen Kriterien zu sortieren, um schneller zum Ziel zu finden.
  • Basis-Mitglieder können zusätzlich nach Branche filtern
  • Premium-Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, die gegenwärtige Firma als Filter zu verwenden
  • Inhaber einer Recruiter-Mitgliedschaft können zusätzlich auch noch die gegenwärtige und letzte Position sowie die letzte Firma als Kriterium benutzen
  • die Neuorganisation der Seite Meine Gruppen, auf der Sie nun auch direkt Ihre Event- und Newsletter-Einstellungen verwalten können
  • eine schnellere Suche und ein paar Fehlerbeseitigunen bei der Beitragssuche in Gruppen
  • die Möglichkeit, Jobangebote auf der Gruppenstartseite und der Artikelseite einzublenden – wechseln Sie als Gruppenmoderator einfach in den Reiter „Einstellungen“, schon können Sie einen entsprechenden Kasten einbauen
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Montag, 20. Dezember 2010

INFOkrieg - Revolution: Das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG wird in die Strafprozessordnung aufgenommen

Dies ist eine große aber vom Nichtwissen des Normadressaten verdeckte juristische Revolution, wurde doch bisher und entgegen dem Inhalt des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG sogar höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht immer wieder behauptet, die StPO wäre ein so genanntes “vorkonstitutionelles” Recht, welches deshalb nicht dem Zitiergebot unterläge. Alle Hinweise an die Gerichte, dass die StPO im Zuge des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950, BGBl. I S. 455 (Vereinheitlichungsgesetz) neu verabschiedet und deshalb in den Bereich des Grundgesetzes überführt worden ist, wurden abschlägig mit der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts als Begründung abgewiesen.

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Am 15.12.2010 beschloss der Bundesrat die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben

Dies ist eine große aber vom Nichtwissen des Normadressaten verdeckte juristische Revolution, wurde doch bisher und entgegen dem Inhalt des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG sogar höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht immer wieder behauptet, die StPO wäre ein so genanntes “vorkonstitutionelles” Recht, welches deshalb nicht dem Zitiergebot unterläge. Alle Hinweise an die Gerichte, dass die StPO im Zuge des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950, BGBl. I S. 455 (Vereinheitlichungsgesetz) neu verabschiedet und deshalb in den Bereich des Grundgesetzes überführt worden ist, wurden abschlägig mit der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts als Begründung abgewiesen.

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INFOkrieg - Das Grundgesetz gilt, das Grundgesetz gilt nicht, das Grundgesetz gilt …

… je nachdem, welche Interessen in Deutschland verfolgt werden.



Wenn es um Gesetze und Massnahmen geht, den sozialen Abbau und die Bevölkerungskontrolle zu rechtfertigen, berufen sich Regierung und Verbände auf die Europäische Union mit den Brüsseler Richtlinien als alleingültigen juristischen Hafen und scheuen sich nicht davor, Artikel des Grundgesetzes willkürlich in ihrem Sinne zu verändern.



Über Grundrechte und Grundgesetz finden Sie interessanten hier: http://grundrechteforum.de/

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… je nachdem, welche Interessen in Deutschland verfolgt werden.

Wenn es um Gesetze und Massnahmen geht, den sozialen Abbau und die Bevölkerungskontrolle zu rechtfertigen, berufen sich Regierung und Verbände auf die Europäische Union mit den Brüsseler Richtlinien als alleingültigen juristischen Hafen und scheuen sich nicht davor, Artikel des Grundgesetzes willkürlich in ihrem Sinne zu verändern.

Bezieht sich jedoch eine einzelne Lehrerin in ihrer Not auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und erhält von einem Verwaltungsgericht in Deutschland auch noch Recht, dann ist Europa auf einmal nicht zuständig:

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Mittwoch, 15. Dezember 2010

INFOkrieg- WIKILEAKS + EILMELDUNG + Der größte Betrug seit dem 11. September - 9/11

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WIKILEAKS + EILMELDUNG + Der größte Betrug seit dem 11. September - 9/11

Mehr Umsatz und neue Kunden durch Akquisition, Marketing & Coaching
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Nur wer Grundgesetz kennt kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen ...

.“Die halb ernsthaft, halb scherzhaft gemeinte Aussage eines Politikers, er könne nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen, ist ein geflügeltes Wort geworden. Leider steht diese Äußerung vor dem Hintergrund der bedauernswerten Tatsache, dass unser Grundgesetz von nur wenigen gelesen und nur von sogenannten Fachleuten gründlich studiert wird.Um hier einen Wandel zu schaffen, hat die Bundeszentrale für politische Bildung diese Textausgabe des Grundgesetzes herausgegeben. Sie geht davon aus, dass das wachsende politische Interesse, vor allem bei der Jugend, die Beschäftigung mit unserer Verfassung nahelegt.



Ich begrüße diese Absicht, denn sie erscheint geeignet, das Vorurteil zu beseitigen, das Lesen von Rechtsbestimmungen sei eine langweilige und wenig hilfreiche Angelegenheit.



Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert.Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.”



Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

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Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert.Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.”

Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

“Die halb ernsthaft, halb scherzhaft gemeinte Aussage eines Politikers, er könne nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen, ist ein geflügeltes Wort geworden. Leider steht diese Äußerung vor dem Hintergrund der bedauernswerten Tatsache, dass unser Grundgesetz von nur wenigen gelesen und nur von sogenannten Fachleuten gründlich studiert wird.Um hier einen Wandel zu schaffen, hat die Bundeszentrale für politische Bildung diese Textausgabe des Grundgesetzes herausgegeben. Sie geht davon aus, dass das wachsende politische Interesse, vor allem bei der Jugend, die Beschäftigung mit unserer Verfassung nahelegt.

Ich begrüße diese Absicht, denn sie erscheint geeignet, das Vorurteil zu beseitigen, das Lesen von Rechtsbestimmungen sei eine langweilige und wenig hilfreiche Angelegenheit.
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Dienstag, 14. Dezember 2010

Freie Union - Ziele der FREIEN UNION

Ziele der FREIEN UNION



Wichtigstes Ziel unserer Politik ist, dass wir uns in unserem Staat wieder wohl fühlen. Grundlage unserer Politik ist die Liebe zu den Menschen, zu allen Lebewesen sowie zu unserer Umwelt und Natur. Jeder Bürger hat das Recht und die Chance auf seine individuelle Entfaltung, eingebunden in die Gemeinschaft aller Bürger (Programm).


INFOkrieg - Krieg in Afghanistan verstößt gegen UN-Charta, NATO-Vertrag, Genfer Konvention und Grundgesetz

Anhaltender Rechtsbruch - Artikel von Professor Gregor Schirmer, er ist Völkerrechter. Sein Artikel basiert auf einem Vortrag auf dem Antikriegskongreß an der Technischen Universität in Berlin am 26. November 2010

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Krieg und Besatzung in Afghanistan verstoßen gegen die UN-Charta, den NATO-Vertrag, die Genfer Konventionen und das Grundgesetz

Anhaltender Rechtsbruch

Professor Gregor Schirmer ist Völkerrechter. Sein Artikel
basiert auf einem Vortrag auf dem Antikriegskongreß an der
Technischen Universität in Berlin am 26. November 2010
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Montag, 13. Dezember 2010

XING - Besseres Suchen: Facetten und neue Sortierung für Gruppen, Jobs, Events…

Damit können Sie Ihre Suche vereinfachen und verfeinern.

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Eine der wichtigsten Bestandteile von XING ist die Suche – klar, denn hier finden Sie (Ex-)Kollegen, mögliche Partner oder Auftraggeber genauso wie Gruppen, in denen Sie sich mit anderen Fachkräften austauschen können, oder Veranstaltungen. Dementsprechend wichtig ist es für uns, Ihnen hier permanent dabei zu helfen, möglichst einfach und komfortabel ans Ziel zu gelangen.

net.work.xing
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INFOkrieg VIDEO - WIKILEAKS - JULIAN ASSANGE UND SEINE DÜSTERE VERGANGENHEIT [TEIL1 + Teil2]

VIDEO Teil 1 und 2

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WIKILEAKS - JULIAN ASSANGE UND SEINE DÜSTERE VERGANGENHEIT [TEIL1 + Teil2]

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Mittwoch, 8. Dezember 2010

INFOkrieg - Deutsche Staatsanwälte müssen lernen, auch gegen straffällige Amtsträger von Amts wegen zu erheben

Amtsträger in Deutschland scheinen vor Ermittlungen deutscher Strafverfolger nahezu immun zu sein, liest man die jeweiligen staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügungen quer durch die Republik. Einer dieser Staatsanwälte ist der StA Hetzel, tätig bei der Staatsanwaltschaft in Bonn. Unter dem Datum des 24.11.2010 erlaubt dieser sich, das Ermittlungsverfahren gegen Karin Cornelia Helga Ehrich, Sachbearbeiterin im Bundesamt der Justiz in [...]

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Deutsche Staatsanwälte müssen endlich lernen, auch gegen straffällige Amtsträger von Amts wegen zu ermitteln und Anklage zu erheben



Amtsträger in Deutschland scheinen vor Ermittlungen deutscher Strafverfolger nahezu immun zu sein, liest man die jeweiligen staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügungen quer durch die Republik. Einer dieser Staatsanwälte ist der StA Hetzel, tätig bei der Staatsanwaltschaft in Bonn. Unter dem Datum des 24.11.2010 erlaubt dieser sich, das Ermittlungsverfahren gegen Karin Cornelia Helga Ehrich, Sachbearbeiterin im Bundesamt der Justiz in [...]

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INFOkrieg - Direktorin des Amtsgerichtes Bonn Niewerth kennt scheinbar die nordrhein-westfälsche Aktenordnung nic

Direktorin des Amtsgerichtes Bonn Niewerth kennt scheinbar die nordrhein-westfälsche Aktenordnung nicht



Am 26.08.2010 wurde gegen die Sachbearbeiter des Bundesamtes der Justiz Ehrich und Warisch vor dem Amtsgericht Bonn die Folgenbeseitigungsklage wegen Verletzung der Grundrechte des freischaffenden Künstlerehepaares Angelika und Burkhard Lenniger erhoben. Diese gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG den ordentlichen besonders zugewiesene öffentlich-rechtliche Streitigkeit von verfasssungsrechtlicher Art ist keine zivile oder bürgerliche [...]

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Direktorin des Amtsgerichtes Bonn Niewerth kennt scheinbar die nordrhein-westfälsche Aktenordnung nicht



Am 26.08.2010 wurde gegen die Sachbearbeiter des Bundesamtes der Justiz Ehrich und Warisch vor dem Amtsgericht Bonn die Folgenbeseitigungsklage wegen Verletzung der Grundrechte des freischaffenden Künstlerehepaares Angelika und Burkhard Lenniger erhoben. Diese gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG den ordentlichen besonders zugewiesene öffentlich-rechtliche Streitigkeit von verfasssungsrechtlicher Art ist keine zivile oder bürgerliche [...]

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INFOkrieg - Allgemeine Erklärung der UnRechte für die wirtschaftlich besetzte Zone Bundesrepublik Deutschland

Buntes-Gesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 666, ausgegeben zu Berlin am 1. April 2010





Ausfertigungsdatum: 01.04.2010

Gültigkeitszeitraum: Sankt-Nimmerleins-Tag

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Buntes-Gesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 666, ausgegeben zu Berlin am 1. April 2010

Beschluss zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemäß nachstehender Artikel zur Anpassung an die Rechtswirklichkeit der ständigen Rechtsprechung gemäß der herrschenden, überwiegend herrschenden und absolut herrschenden Meinung sowie zur Fortentwicklung des Rechts zum Zwecke der Wahrung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit auf dem Gebiete der Bundesrepublik Deutschland und der europäischen sowie internationalen wirtschaftlich besetzten Zonen.

Ausfertigungsdatum: 01.04.2010

Gültigkeitszeitraum: Sankt-Nimmerleins-Tag

Präambel

Im Bewusstsein ihrer Verantwortung vor Gott Mammon, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem wirtschaftlich vereinten Europa dem Krieg der Welt zu dienen, hat sich die Deutsche Wirtschaft kraft ihrer verfassungskäuflichen Gewalt diese Allgemeine Erklärung der Unrechte für die Bundesrepublik Deutschland gegeben.

Für die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen wurde in freier Fremdbestimmung die Einheit und Freiheit der Deutschen Wirtschaft vollendet. Damit gilt diese Allgemeine Erklärung der Unrechte für die Bundesrepublik Deutschland für das gesamte Deutsche Volk.

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AKQUISEscout - Neues von der Firma AVM

Hier finden Sie die Aktuellen Updates

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News

Updates


Alle aktuellen Treiber-, Firmware- und Software-Updates aus dem AVM Download-Bereich auf einen Blick.

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Dienstag, 7. Dezember 2010

INFOkrieg - Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur gefährdet - darüberhinaus faktisch suspendiert

... dass die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur gefährdet ist, sondern darüber hinaus faktisch suspendiert wurde, weshalb es an der Zeit ist, die Öffentlichkeit über diese Zustände zu informieren. Dazu folgende Anhaltspunkte:

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Ich bin angesichts meiner Erfahrungen der letzten Jahre mit der öffentlichen Gewalt zweifelsfrei davon überzeugt, dass die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur gefährdet ist, sondern darüber hinaus faktisch suspendiert wurde, weshalb es an der Zeit ist, die Öffentlichkeit über diese Zustände zu informieren. Dazu folgende Anhaltspunkte:

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Armin Hary Förderung NEU - Wir helfen unseren Partnern beim Sparen, mit Ökostrom und Gas!

Für die Partner der AHA-Förderung und die, die es werden wollen, haben wir spezielle Energietarife für sauberen Strom und Gas mit Preisgarantie zur Verfügung.



Wir gehen diesen Weg um auch Ihnen die Möglichkeit zu verschaffen, die Kinder und jugendlichen Sporttalente der AHA-F (Armin Hary Förderung) in Ihrer Region zu unterstützen.



Wie läuft das ab?

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NEU bei der AHA-Förderung
Wir helfen unseren Partnern beim Sparen, mit Ökostrom und Gas!

&Ooml;koStrom-AngebotFür die Partner der AHA-Förderung und die, die es werden wollen, haben wir spezielle Energietarife für sauberen Strom und Gas mit Preisgarantie zur Verfügung.

Wir gehen diesen Weg um auch Ihnen die Möglichkeit zu verschaffen, die Kinder und jugendlichen Sporttalente der AHA-F (Armin Hary Förderung) in Ihrer Region zu unterstützen.


Wie läuft das ab?


  1. Senden Sie uns eine Kopie Ihrer letzten Stromabrechnung per E-Mail oder per Fax (09452-9397551) zu.

  2. Wir unterbreiten Ihnen ein kostenloses detailliertes Angebot für Ökostrom, welches Sie sicherlich erfreuen wird.

  3. Sie werden Partner der AHA-F und helfen dadurch Kindern und jugendlichen Sporttalenten Ihrer Region.

    Wir würden uns freuen, wenn Sie mit einem Teil der eingesparten Kosten die AHA-F unterstützen.

    Unser gesamtes Marketing-Konzept steht Ihnen für Ihr Unternehmen zur Verfügung.

Die Kinder sagen DANKE!

  Eine gute Investition für Sie
  und
  Ihr Unternehmen!
Armin Hary

  Armin Hary fördert junge Sporttalente - Mit der Hilfe von Unternehmen und Kommunen aus der Region

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AKQUISEscout Alexander E. Schröpfer ist jetzt auch der AKQUISE-Experte auf Facebook www.Facebook.com/AKQUISEexperte http://on.fb.me/fdVQFZ http://bit.ly/eTCQdD

INFOkrieg - Renazifizierung und personelle Kontinuität haben nach dem Inkrafttreten des GG dessen Wirkweise ...

Renazifizierung und personelle Kontinuität haben nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes dessen Wirkweise als ranghöchste Rechtsnorm bis heute systematisch unterlaufen

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61 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes muss im Jahr 2010 festgestellt werden, dass mit der Renazifizierung anstatt dem Zuendebringen der seitens der Alliierten begonnenen und gewollten Entnazifizierung sowie der überwiegenden personellen Kontinuität aufgrund der Übernahme selbst schwerstbelasteter Täter (Massenmörder ebenso wie Schreibtischtäter) aus der Zeit des Dritten Reiches in alle Ämterfunktionen der Bundesrepublik Deutschland es das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu keinem Zeitpunkt in den zurückliegenden Jahren geschafft hat, seine Wirkweise als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland je entfaltet zu haben.

Der direkte Nachfolger der nationalsozialistischen Finanzverwaltung in Gestalt der bundesrepublikanischen Finanzverwaltung ist rückblickend gegenwärtig als diejenige “Organisation” auszumachen, die mit dem Auftritt des ersten bundesdeutschen Finanzministers Fritz Schäffer am 11.01.1950 vor dem deutschen Bundestag den Ausstieg aus der Vorherrschaft des am 23.05.1949 gerade erst in Kraft getretenen Bonner Grundgesetzes öffentlich zu Protokoll erklärt und bis heute systematisch auch vollzogen hat. Die verbrecherischen Formulierungen “nationalsozialistische Weltanschauung” und “Volksempfinden” wurde intern einfach durch den Begriff “pro fiskalisch” ersetzt. Außerdem wurden die  Steuergesetze des dritten Reiches vom 16.10.1934 mit kosmetischen Änderungsgesetzen an den zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes bis heute vorbeigeschleust.

In den Protokollen des parlamentarischen Rates als dem konstitutiven Organ, dass das Bonner Grundgesetz in den Jahren 1948/49 geschaffen hat, ist wiederholt zu lesen, wer auf welche Weise die Weimarer Reichsverfassung samt der darin bereits verankert gewesenen Grundrechte ihrer vorrangigen Wirkweise damals systematisch beraubt hat. Ebenso ist wie in einer Gebrauchsanweisung nachzulesen, auf welche Weise das Dritte Reich die Grundrechte der Menschen einfach missachtet hat.

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Montag, 6. Dezember 2010

AKQUISEscout - XING holt sich neuen Aufseher ...

in den Aufsichtsrat

Xing holt sich neuen Aufseher
Die Kontaktplattform Xing hat Andreas Meyer-Landrut in den Aufsichtsrat des börsennotierten Unternehmens bestellt. Der 51-Jährige übernimmt damit vorübergehend die Funktion von Eric Archambeau, der sein Mandat auf eigenen Wunsch niedergelegt hat, wie das Unternehmen am Montag mitteilte. Die nächste Hauptversammlung findet Ende Mai statt. Will Meyer-Landrut sein Amt auch darüber hinaus ausüben, so muss er sich auf der Versammlung von den Aktionären bestätigen lassen. Meyer-Landrut, ein promovierter Jurist, ist seit zwei Jahren Partner der deutschen Niederlassung der Anwaltskanzlei DLA Piper und kennt das Unternehmen Xing bereits seit mehreren Jahren aus der Perspektive eines Beraters.


Xing gilt als eines der führenden Internetportale für die Vernetzung von Angestellten, Managern und Selbstständigen. Nach Unternehmensangaben tauschen sich dort inzwischen mehr als vier Millionen Mitglieder aus. Neben seinem Hauptsitz in Hamburg ist Xing auch in Barcelona und Istanbul vertreten. Im...
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INFOkrieg - Untätigkeit eines Gerichtes verletzt den Grundrechteträger in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG

Untätigkeit eines Gerichtes verletzt den Grundrechteträger in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes



Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes. Wirksam ist nur ein zeitgerechter Rechtsschutz. Art. 19 Abs. 4 GG fordert daher auch, dass Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit gewährt wird. […]

Die in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte staatliche Pflicht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schließt auch Verpflichtungen des Gesetzgebers ein, dieser muss die für einen effektiven Rechtsschutz notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen bereitstellen. […] (Quelle: 1 BvR 1610/03 vom 29.03.2005 BverfG)

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Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes. Wirksam ist nur ein zeitgerechter Rechtsschutz. Art. 19 Abs. 4 GG fordert daher auch, dass Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit gewährt wird. […]

Die in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte staatliche Pflicht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schließt auch Verpflichtungen des Gesetzgebers ein, dieser muss die für einen effektiven Rechtsschutz notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen bereitstellen. […] (Quelle: 1 BvR 1610/03 vom 29.03.2005 BverfG)

“Richtig ist vielmehr, dass das in Art. 19 Abs. 4, Satz 1 GG verfolgte Prinzip des lückenlosen Rechtsschutzes durch die Bestimmung des Abs. 4, Satz 2 GG auch für diejenigen Fälle gesichert werden soll, wo der Gesetzgeber seiner Aufgabe, den durch Abs. 4, Satz 1 GG statuierten Rechtsweg in seiner Art festzulegen, nicht nachgekommen ist. Dieses Vakuum füllt Abs. 4 Satz 2 GG aus. Die Subsidiarität der Bestimmung des Abs. 4 Satz 2 GG besteht also nicht gegenüber Abs. 4 Satz 1 GG, sondern gegenüber dem Versagen des Gesetzgebers.”

Jeder Amtsträger, der diese den absoluten Rechtsschutz garantierende verfassungsrechtlich vorbehaltlos verankerte Vorschrift als einen sog. „Auffangtatbestand“ abtut, vernichtet den Grundrechteschutz, die Grundrechtegarantie und das Rechtsstaatsprinzip. Derjenige gewährleistet nicht mehr die Treue zur Verfassung, geschweige denn gewährleistet ein solcher den persönlichen Eintritt für die freiheitlich – demokratische Grundordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.

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INFOkrieg - Am Amtsgericht Cuxhaven negiert Richterin Drücke vorsätzlich das positive Recht

Die Richterin Drücke negiert stattdessen das positive Recht in Gestalt der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, nämlich das auch sie zwingend bindende Grundgesetz und verfügt und beschließt weiter trotz Unzuständigkeit weiter in der Sache.

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Am 29.10.2010 erhob das anerkannte freischaffende Künstlerehepaar Angelika und Burkhard Lenniger gegen den Regierungsdirektor Lutz Klug, Vorsteher des nds. Finanzamtes, die Folgenbeseitigungsklage wegen vorsätzlicher fortgesetzter Verletzung ihrer absoluten Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 5.3.1 GG (Kunstfreiheitsgarantie) und Art. 6 Abs. 1 GG (Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung) gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG in Gestalt des sog. Justizgewährleistungsanspruches i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GGArt. 1 Abs. 3 GGArt. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 34 GG.

Die Richterin Drücke negiert stattdessen das positive Recht in Gestalt der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, nämlich das auch sie zwingend bindende Grundgesetz und verfügt und beschließt weiter trotz Unzuständigkeit weiter in der Sache.

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INFOkrieg - Pfändungsorgie des RDir. Lutz Klug und Saathoff sollen Schein rechtmäßiges Handelns vorgaukeln

Wie wenig dieser beamtete Regierungsdirektor Lutz Klug von der Rangstellung des absoluten Freiheitsgrundrechtes gemäß Art. 5.3.1 GG gegenüber dem allgemeinen Gleichheitsgrundrecht gemäß Art. 3 GG versteht oder aber vielleicht nur boßhaft leugnet, soll sein Auftritt vor dem nds. Finanzgericht am 20.05.2008 verdeutlichen. Dort führte er als Vertreter des nds. Finanzamtes zur verfassungsmäßigen Rechtmäßigkeit seines gegen das absolute Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 5.3.1 GG Handelns aus, Zitat:

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Seit dem 02. November 2010 haben der Regierungsdirektor Lutz Klug und sein finanzamtlicher Mitarbeiter Saathoff einer Orgie gleichkommend eine Vielzahl von nichtigen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen mit der verleumderischen Tatsachenbehauptung, das anerkannte freischaffende Künstlerehepaar Angelika und Burkhard Lenniger schulde dem Land Niedersachsen Abgaben, gegenüber Dritten ausgebracht.

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INFOkrieg - Ingrid Stelling, Dir AG Cuxhaven, widersetzt sich den auch sie zwingenden Rechtsbefehlen des GG

Ingrid Stelling, Direktorin Amtsgericht Cuxhaven, widersetzt sich den auch sie zwingenden Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes mittels eigenem absurden Konstrukt



Am 22.11.2010 unternahm die Direktorin des Amtsgerichtes Stelling den untauglichen Versuch, die “Königin der Vorschriften“, nämlich Art. 19 GG, speziell den Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG als einen dem § 13 Gerichtsverfassungsgesetz nachrangig anzusehenden “Auffangtatbestand“ mittels richterlichem Beschluss zu degradieren.

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Am 22.11.2010 unternahm die Direktorin des Amtsgerichtes Stelling den untauglichen Versuch, die “Königin der Vorschriften“, nämlich Art. 19 GG, speziell den Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG als einen dem § 13 Gerichtsverfassungsgesetz nachrangig anzusehenden “Auffangtatbestand“ mittels richterlichem Beschluss zu degradieren.

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INFOkrieg - Positives Recht ausgehebelt – damals und heute längst wieder

Aus den Protokollen des parlamentarischen Rates ist zu entnehmen, dass das Mitglied Dr. Zinn das verfassungswidrige Tun der Staatsrechtslehre sowie der Rechtsprechung in der Weimarer Zeit als warnendes Beispiel ausführlich skizziert hatte, Zitat:

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Aus den Protokollen des parlamentarischen Rates ist zu entnehmen, dass das Mitglied Dr. Zinn das verfassungswidrige Tun der Staatsrechtslehre sowie der Rechtsprechung in der Weimarer Zeit als warnendes Beispiel ausführlich skizziert hatte, Zitat:

“Bei der Betrachtung der einzelnen Grundrechte wird man an den Erfahrungen der Weimarer Zeit nicht vorübergehen können. Staatsrechtslehre und Rechtsprechung sind damals oft recht unerwünschte Wege gegangen. Wir müssen daraus die notwendigen Folgerungen ziehen. In der Vorschrift des Art. 114 der Weimarer Verfassung heißt es, dass die persönliche Freiheit nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann. Nun hätte es nahegelegen, anzunehmen, dass eine solche Einschränkung nur durch formelles Gesetz erfolgen könne. Aber es hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass “Gesetz” nicht in formellem Sinne zu verstehen sei, sondern jede Verordnung und auch das Gewohnheitsrecht umfasse. So ist diese Verfassungsbestimmung praktisch ausgehöhlt worden.” (hier der Original – Wortlaut)

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INFOkrieg - Positives Recht ausgehebelt – damals und heute längst wieder

Aus den Protokollen des parlamentarischen Rates ist zu entnehmen, dass das Mitglied Dr. Zinn das verfassungswidrige Tun der Staatsrechtslehre sowie der Rechtsprechung in der Weimarer Zeit als warnendes Beispiel ausführlich skizziert hatte, Zitat:

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Aus den Protokollen des parlamentarischen Rates ist zu entnehmen, dass das Mitglied Dr. Zinn das verfassungswidrige Tun der Staatsrechtslehre sowie der Rechtsprechung in der Weimarer Zeit als warnendes Beispiel ausführlich skizziert hatte, Zitat:

“Bei der Betrachtung der einzelnen Grundrechte wird man an den Erfahrungen der Weimarer Zeit nicht vorübergehen können. Staatsrechtslehre und Rechtsprechung sind damals oft recht unerwünschte Wege gegangen. Wir müssen daraus die notwendigen Folgerungen ziehen. In der Vorschrift des Art. 114 der Weimarer Verfassung heißt es, dass die persönliche Freiheit nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann. Nun hätte es nahegelegen, anzunehmen, dass eine solche Einschränkung nur durch formelles Gesetz erfolgen könne. Aber es hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass “Gesetz” nicht in formellem Sinne zu verstehen sei, sondern jede Verordnung und auch das Gewohnheitsrecht umfasse. So ist diese Verfassungsbestimmung praktisch ausgehöhlt worden.” (hier der Original – Wortlaut)

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INFOkrieg - Weder Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm noch Freiheitsgrundrechte spielen für bundesdeutsche Fin

Weder Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm noch Freiheitsgrundrechte spielen für bundesdeutsche Finanzverwaltung und ihre Sondergerichtsbarkeit eine sie bindende Rolle

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Fortgesetzt verleumden der Regierungsdirektor Lutz Klug und dessen Sachbearbeiter Saathoff, beide Landesbeamte des nds. Finanzamtes in Cuxhaven und beide auf die nds. Landesverfassung sowie auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereidigt, das anerkannte freischaffende filmschaffende Künstlerehepaar Angelika und Burkhard Lenniger, indem beide Amtsträger geschmeinschaftlich aufgrund von seit mehr als 20 Jahren fortgesetzt fingierten Einkommen- und Umsatzsteuerforderungen in auch noch astronomischer Höhe gegenüber Dritten behaupten, die Eheleute Lenniger würden dem Land Niedersachsen gegenüber Abgaben schulden.

Die strafbewährten Verleumdungen gehen einher mit dem ebenfalls strafbewährten Tatbestand des fortgesetzen Betruges im besonders schweren Fall.

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