Montag, 18. Juli 2011

62 Jahre fortgesetzter Finanzamtsterror unter dem Dach des Bonner Grundgesetzes – eine Bilanz des Schreckens ohne Ende, denn die beamteten Täter sind und bleiben rechtsstaatswidrig straffrei

INFOkrieg -



62 Jahre fortgesetzter Finanzamtsterror unter dem Dach des Bonner Grundgesetzes – eine Bilanz des Schreckens ohne Ende, denn die beamteten Täter sind und bleiben rechtsstaatswidrig straffrei in der Bundesrepublik Deutschland



Der Terror (lat. terror „Schrecken“) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen. Das Ausüben von Terror zur Erreichung politischer, wirtschaftlicher oder religiöser Ziele nennt man Terrorismus.



Weiter heißt es dort zur Begriffsgeschichte des Wortes Terror:



Terror war ursprünglich bei den alten Vordenkern des Liberalismus eine dem Staat zugeschriebene legitime Funktion. Für Thomas Hobbes war der „Schrecken gesetzlicher Bestrafung“ (terror of legal punishment) eine notwendige Voraussetzung eines Staatswesens, dem auf der anderen Seite „der Schrecken der Macht“ (the terror of some power) entsprach.



Am Vorabend der Französischen Revolution (1789) empörten sich die Aufklärer und warfen der Monarchie vor ein terroristisches Schreckensregiment (par la terreur) zu sein. Auch Voltaire bezeichnet 1769 die staatlich inszenierte öffentliche Folterpraxis vor Hinrichtungen mit Rädern und Zerreißen bei lebendigem Leibe als „Terrorapparat“ (appareil de terreur). Allerdings waren die französischen Revolutionäre es selbst, die ab 1793 mit Robespierre den Terror als staatliches Machtmittel ausriefen und die Terrorherrschaft ideologisch begründeten.


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