Donnerstag, 21. Juli 2011

INFOkrieg - Der währende Mangel an rechtlich wirksamen Urteilen und Beschlüssen im (Un-) Rechtsystem der Bundesrepublik Deutschland

Erschwerend kommt dazu, dass die meisten Gesetze auch noch ungültig sind, da diese gegen das zwingende sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unheilbar verstoßen und somit nichtig sind.



So zum Beispiel das Umsatzsteuergesetz in seiner Fassung vom 01.01. 2001. Hier kann man die Nichtigkeit selbst überprüfen: Recherche zum Zitiergebot



Dass selbst Urteile des Bundesverfassungsgericht nichtig sind, liest sich hier:



Der Irrglaube an die Verbindlichkeit einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung auf der Basis von § 31 Abs. 1 BverfGG seit dem 13. März 1951


Mittwoch, 20. Juli 2011

INFOkrieg - Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen – vgl. BverfG 1. Kammer des Ersten Senats NJW 2003, S. 1236 <1237>

Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen – vgl. BverfG 1. Kammer des Ersten Senats NJW 2003, S. 1236 <1237>

“Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen



(vgl. BverfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, s. 1236 <1237>).



Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.”



Nichts anderes haben die Konstrukteure des Bonner Grundgesetzes1949 in den Artikel 1 Abs. 1 des Bonner Grundgesetzes:



Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achtenund zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.



geschrieben.



Doch die Realität sieht anders aus, wie die Artikel dieses Blogs seit 2007 meist tagesaktuell selbst juristischen Laien veranschaulichen.

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Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen – vgl. BverfG 1. Kammer des Ersten Senats NJW 2003, S. 1236 <1237>
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Finanzamt Rosenheim und die ungültige Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Abgabeordnung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG

Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.


Nichts anderes haben die Konstrukteure des Bonner Grundgesetzes1949 in den Artikel 1 Abs. 1 des Bonner Grundgesetzes:


Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achtenund zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


geschrieben.


Doch die Realität sieht anders aus, wie die Artikel dieses Blogs seit 2007 meist tagesaktuell selbst juristischen Laien veranschaulichen.

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Montag, 18. Juli 2011

62 Jahre fortgesetzter Finanzamtsterror unter dem Dach des Bonner Grundgesetzes – eine Bilanz des Schreckens ohne Ende, denn die beamteten Täter sind und bleiben rechtsstaatswidrig straffrei

INFOkrieg -



62 Jahre fortgesetzter Finanzamtsterror unter dem Dach des Bonner Grundgesetzes – eine Bilanz des Schreckens ohne Ende, denn die beamteten Täter sind und bleiben rechtsstaatswidrig straffrei in der Bundesrepublik Deutschland



Der Terror (lat. terror „Schrecken“) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen. Das Ausüben von Terror zur Erreichung politischer, wirtschaftlicher oder religiöser Ziele nennt man Terrorismus.



Weiter heißt es dort zur Begriffsgeschichte des Wortes Terror:



Terror war ursprünglich bei den alten Vordenkern des Liberalismus eine dem Staat zugeschriebene legitime Funktion. Für Thomas Hobbes war der „Schrecken gesetzlicher Bestrafung“ (terror of legal punishment) eine notwendige Voraussetzung eines Staatswesens, dem auf der anderen Seite „der Schrecken der Macht“ (the terror of some power) entsprach.



Am Vorabend der Französischen Revolution (1789) empörten sich die Aufklärer und warfen der Monarchie vor ein terroristisches Schreckensregiment (par la terreur) zu sein. Auch Voltaire bezeichnet 1769 die staatlich inszenierte öffentliche Folterpraxis vor Hinrichtungen mit Rädern und Zerreißen bei lebendigem Leibe als „Terrorapparat“ (appareil de terreur). Allerdings waren die französischen Revolutionäre es selbst, die ab 1793 mit Robespierre den Terror als staatliches Machtmittel ausriefen und die Terrorherrschaft ideologisch begründeten.


Freitag, 15. Juli 2011

EU, DEUTSCHE OSTGEBIETE, VÖLKERRECHT und die BRD-Lüge

Der Inhalt des unten folgenden Schreibens ist extrem brisant!



Sein Bekanntwerden im Volk könnte in bereits nächster Zukunft die Lage in der Bundesrepublik noch weitaus radikaler wenden, als sich die Wende in der DDR im Spätsommer und Herbst des Jahres 1989 vollzogen hatte.



Die Jahreszeit jetzt ist also günstig zur Abwicklung der BRD – und das Deutsche Volk ist dazu auch mit der nötigen Wut geladen.Während EU und BRD zusammenbrechen…



Das Schreiben liegt unterdessen den Richtern des Bundesverfassungsgerichts vor; es liegt den bundesdeutschen Parteien und ihren Untergliederungen vor; es wird fortlaufend an die Medien verbreitet. Vor allem aber macht es im Internet im Schneeballsystem die Runde zur Aufklärung des Deutschen Volkes.



Selbstverständlich wird das System und werden dessen Medien den Artikel und seine Information mit allen Mitteln zu unterdrücken und totzuschweigen versuchen. Ein lächerliches Unterfangen – denn wir leben im Zeitalter des Internet!

WIR SIND DAS VOLK


Montag, 11. Juli 2011

Schwerer Raub durch Cuxhavener Finanzbeamte – dabei Amtshilfe leistende Polizei wird von Staatsanwalt Dr. Lahmann verfassungswidrig in straflose Vollstreckung von Steuerbescheiden umgedeutet

Am Dienstag, den 28.06.2011 erschien hier der Artikel:



Wegen schweren Raubes angezeigt – der Cuxhavener Finanzbeamte Japp, drei Spießgesellen und vier Polizeibeamte wegen Beihilfe zum schweren Raub am 15.06.2011 z. Nt. des anerkannt freischaffenden Künstlers Burkhard Lenniger in Otterndorf an der Niederelbe (Link)



Gleichzeitig wurde der Polizeistation in Otterndorf an der Niederelbe die entsprechende Strafanzeige zugeleitet, die diese scheinbar unbearbeitet an die StA Stade weitergeleitet hat.



Am 06.07.2011 schrieb der seit dem 20.06.2011 wegen Hochverrat angezeigte Staatsanwalt Dr. Lahmann, dass er das Ermittlungsverfahren wegen entfallener Strafbarkeit der Beschuldigten das Verfahren eingestellt habe, denn es besteht kein Anfangsverdacht. Begründet hat er diesen fehlenden Anfangsverdacht folgendermaßen:



“Sie missachten die verfassungsimmanenten Schranken. Auch die Kunstfreiheit ist – entgegen der Formulierung im Grundgesetz – nicht schrankenlos gewährleistet. Sie findet ihre Grenze in den anderen, kollidierenden Grundrechten (praktische Konkordanz). Nach einhelliger Auslegung des Grundgesetzes ist tatsächlich das “Einfallstor” für die Regelungsfreiheit des Gesetzgebers z.B. in Art. 2 GG, der Handlungsfreiheit, zu sehen, die von den einfachen Gesetzen eingeschränkt wird. Die Kunstfreiheit wird durch die einfachen Gesetze auf diese Weise beschränkt. Hierzu gehört auch die Steuergesetzgebung, die ein in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes wesentliches Rechtsgut darstellt. Das Finanzwesen ist in einem eigenen Abschnitt (Art. 104a ff. GG) geregelt. Die Gleichkeit und Einheitlichkeit der Besteuerung ist vom Grundgesetz geschützt, wie sich aus der Zusammenwirkung mit Art. 3 GG ergibt. Darum kann gegen Sie ein Steuerbescheid vollstreckt werden, ohne dass dies eine rechtswidrige Handlung darstellt. Die Wirksamkeit des EStG steht nicht in Frage; [...]“


Mittwoch, 6. Juli 2011