Hier und da hat es sich inzwischen rumgesprochen, dass die Finanzämter seit dem 01.01.2002 ohne ein gültiges Umsatzsteuergesetz trotzdem tätig sind. Sie erheben Umsatzsteuer, man tut dort so, als wenn es gar keine höherrangige Rechtsvorschrift als die eigenen Steuergesetze gäbe. Das Grundgesetz und dessen absolute Vorrangigkeit zu allen anderen Gesetzen in Deutschland interessieren den deutschen Fiskus bis heute nicht. Und so kam was kommen musste. Bei einer Recherche in anderen Gesetzen kam es jetzt zutage, auch die Abgabenordnung ist ungültig, verstößt doch auch sie gegen die zwingende grundgesetzliche Gültigkeitsvorschrift des Zitiergebotes gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG.
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