wegen krimineller Machenschaften
STRAFANTRAG und STRAFANZEIGE
und
Internationale Schadensersatzklage
an den Internationalen Strafgerichthof
Den Haag
auf Grundlage des
Rom Statut vom 04. November 1950
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
In der Fassung der Protokolle Nr. 11 und 14 samt Zusatzprotokoll und Protokolle Nr. 4,6,7,12 und 13Ich stelle hiermit STRAFANTRAG und STRAFANZEIGE
gegen: Herr/Frau, Vorname, Name, Dienstbezeichnung, Behörde, Adresse der Behörde
gegen: Herr/Frau, Vorname, Name, Dienstbezeichnung, Behörde, Adresse der Behörde
gegen: Herr/Frau, Vorname, Name, Dienstbezeichnung, Behörde, Adresse der Behörde
Wegen Verstoßes gegen Anwendung von, seit dem 18.07.1990 erloschener grundgesetzlicher Rechtsnormen einer Verwaltungseinheit der Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland und Verstoß gegen Anwendung der am 24. April 2006 gelöschten grundrechtlichen Rechtsnormen wie Einführungsgesetze und territoriale Geltungsbereiche des Gerichtsverfassungsgesetzes, Strafprozessordnung und Zivilprozessordnung und Verstoß gegen Anwendung des am 11. Oktober 2007 gelöschten Ordnungswidrigkeitengesetz.
Somit ist bereits grund-rechtlich und auch grund-gesetzlich offenkundig nachgewiesen, dass es keine Anwendbarkeit der illegalen Rechtsnorm der Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland (genannt BRD) gegeben kann.
Es gilt die Recht(s)grundlage mit Stand zum 23. Mai 1945, durch den Überleitungsvertrag vom September 1990 und der Bereinigung der Ermächtigungsgesetze von November 2007.
Die Anwendung dieser erloschenen grundrechtlichen Rechtsnormen verstößt gegen das Militärrecht. In dem Kriegs- und Besatzungsgebiet „Bundesrepublik Deutschland“ ist die Rechtspflege durch das Erlöschen der grundgesetzlichen Rechtsnormen zum Stillstand gekommen und die „BRD“ unterliegt direkt dem Völkerstrafgesetzbuch, sowie den Militärgesetzen nach SMAD und SHAEF und den Kontrollratsgesetzen der Alliierten.
Eine Legitimation auf Basis der Militärgesetze (Verwaltungsrecht – Kontrollratsgesetze AHK, Siegerecht SHAEF- und SMAD Gesetze), sowie die Ernennung der oben genannten Personen nach Kontrollratsgesetz Nr. 4, in dem vorgeschrieben wird, das das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 in der Fassung vom 22. März 1924 (RGBI. I S. 299) Anwendung findet, wurde nicht nachgewiesen.
Ich stelle Strafantrag und Strafanzeige gegen die oben genannten Personen auf Grund wegen fehlender Legitimation und exekutiver Anwendung erloschener grundrechtlicher und grundgesetzlicher Rechtsnormen-Gesetze und damit
verbundene Willkür, Amtsanmaßung, Amtsmißbrauch und Urkundenfälschung, sowie VStGB § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit, VStGB § 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte, sowie massive Verstösse gegen internationales Recht EMRK und IP 66 Art 6 – Recht auf faires Verfahren, Art 7 Keine Strafe ohne Gesetz, Art 13–Recht auf wirksame Beschwerde, Art 14 – Diskriminierungsverbot und aus allen rechtlichen Gründen.
Das vermeintliche „Staatshaftungsgesetz“ von 1981 (StHG) wurde durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 19.10.1982 (BverfGE 61.149) für nichtig erklärt. Alle vermeintlichen „Beamten“ in der Bundesrepublik haften privat gemäß BGB § 839 [Haftung bei Amtspflichtverletzung] und sind somit schadensersatzpflichtig gemäß BGB §§ 823,839 i. V. m GG Art. 34 i. V. m. VStGB § 5 (Unverjährbarkeit), i.V.m. VStGB § 9 (Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte)
Es wird ein Streitwert von Euro € xxxxxxx für die Geltendmachung von Schadensersatz über den Rechtsstaat England geltend gemacht und an separater Stelle eingeklagt.
Das offenkundige Beweismaterial ergibt sich aus den [BRD] Geschäftszeichen/Aktenzeichen
Aktenzeichen: ………………………….
in der Anlage beigefügt.
Wir bitten um Mitteilung des aktenkundigen Aktenzeichens.
Hochachtungsvoll
Anlagen
-offenkundiges Beweismaterial
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