Nachdem Dr. Burger, Richter am Amtsgericht Rosenheim mit Beschluss vom 13.12.201o den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig erklärt hat und an das Finanzgericht München verwiesen hat, wurde sofortige Beschwerde und Anhörungsrüge eingereicht. Dennoch erhielten die Kläger Alexander und Ulrike Schröpfer mit Datum 13.01.2011 Schreiben vom Finanzgericht München samt beigefügter Kostenrechnung.
Diese Schreiben wurden heute mit folgendem Text zurückgesandt:
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