So erklären die Angestellten und als Beamte bezeichneten Dienstleister der Finanzämter, nach welchem Recht Steuern eingezogen werden. Man ist weder dazu in der Lage zu benennen, wann die Abgabenordnung in Kraft getreten ist, noch welche gültigen Gesetze für die Erhebung von Einkommensteuern und dergleichen herangezogen werden!!!
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Hier komplett als Download: RA Ramm an FA Witten
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