Seit fast 20 Jahren schafft es die Finanzverwaltung Niedersachsen, trotz Rechtsbeugung und willfähriger Justiz, nicht, dem Künstlerehepaar Lenniger Steuerhinterziehung oder -verkürzung, geschweige überhaupt eine Steuerpflicht nachzuweisen, welche nicht ohne Grund nicht im Grundgesetz verankert ist.
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