Donnerstag, 2. Juni 2011

INFOkrieg - Unabdingbares zum Zitiergebot sowie der Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 GG aus den Protokollen des parlamentarischen Rates

nabdingbares zum Zitiergebot sowie der Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 GG aus den Protokollen des parlamentarischen Rates als dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes von Zitiergebot und Rechtsweggarantie, 19. Jan. und 08. Feb. 1949, 44. und 47. Hauptausschusssitzung

Bonner Grundgesetz



Das Bonner Grundgesetz wurde von einem Gremium, das aus 65 gewählten Damen und Herren 1948 gebildet und als parlamentarischer Rat bezeichnet wurde, als mit seinem Inkrafttreten am 23.05.1949 ranghöchte Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland konstruiert. Wie es nun zu den einzelnen Formulierungen in den einzelnen Artikeln des Bonner Grundgesetzes gekommen ist, welche Überlegungen man sich da im parlamentarischen Rat im einzelnen dazu gemacht hat und was man ggf. nicht wollte oder sogar ausdrücklich mit Blick auf die unrühmliche Vergangenheit Deutschland während des Dritten Reiches in Zukunft zu verhindern gedachte, all dieses steht in den Wortprotokollen des parlamentarischen Rates noch heute nachzulesen, man muss es nur tun.



Das Bonner Grundgesetz zwingt den einfachen Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sich der ranghöchsten Rechtsnorm, die den Willen des gesamten deutschen Volkes in sich trägt, bedingungslos jeden Tag aufs Neue zu unterwerfen.


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