am aktuellen Beispiel des Umsatzsteuergesetzes in seiner Fassung vom 01.01. 2001
Wenn das Zitiergebot verletzt ist, dann ist das Gesetz nichtig
z.B.: Umsatzsteuer ist NICHTIG http://bit.ly/cNnlZe
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Recherche zum Zitiergebot
Anleitung zur Überprüfung einzelner Gesetze auf die Verletzung des Zitiergebotes am aktuellen Beispiel des Umsatzsteuergesetzes in seiner Fassung vom 01.01. 2001 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 74, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2001 – Seite 3923)
Wie erkenne ich, ob ein Gesetz dem Zitiergebot entspricht?
Untersuchungsgrundlage ist der Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG
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