DIE GRUNDRECHTEPARTEI
»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates«
Heute, am 02. August 2010, konstituierte sich die Grundrechtepartei zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes gemäß Art. 21 GG.
Aufgrund der vielfältigen Vorbereitungen und anfallenden Arbeiten werden hier auf der Webseite alle benötigten Informationen, wie das Parteiprogramm (über den Parteinamen hinaus), die Satzung und andere zeitnah bereit gestellt.
Bei Fragen benutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Vielen Dank,
Ihre GRUNDRECHTEPARTEI
GRUNDRECHTEPARTEI
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Jeden Freitag 16-18 Uhr +49/(0)30/31 56 51 24
Parteiengesetz versus Grundgesetz
DER VERSTOẞ DES PARTEIENGESETZES GEGEN ART. 21 GG SOWIE ART. 19 ABS. 1 S. 2 GG – ZITIERGEBOT. Die GRUNDRECHTEPARTEI kann sich weder nach dem ungültigen Parteiengesetz konstituieren, noch die durch das ungültige Parteiengesetz illegale Finanzierung aus Steuergeldern befürworten und hat demnach auch kein Interesse an deren Beantragung bis zum Inkrafttreten eines dem Grundrecht gemäß [...]
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