“Der interessierten Öffentlichkeit ist bekannt, dass Regierungen so lange im Amt bleiben, bis es eine Parlamentsmehrheit für eine neue Regierung gibt. Bei einem Landtagspräsidium tritt diese Situation zum ersten Mal auf. Die Verfassungsväter und ‑mütter haben aber sehr wohl auch diese Möglichkeit bedacht. Somit wird vor 60 Jahren in Art. 38 Abs. 2 Festgelegtes erstmals in Kraft treten: Das amtierende Präsidium bleibt im Amt, bis ein neues Präsidium gewählt ist. Das gilt formal auch für die Präsidiumsmitglieder, die dem neuen Landtag nicht angehören.” Regina van Dinther – ehemalige Präsidentin des Landtages von Nordrhein-Westfalen (14. Wahlperiode) in ihrer Rede am 09.06.2010 in der konstituierenden 1. Plenarsitzung des 15. Landtages von Nordrhein-Westfalen Read more at grundrechteforum.de |
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