Donnerstag, 7. April 2011

FDP und ungültige Justizbeitreibungsordn

INFOkrieg



Leutheuser-Schnarrenberger, FDP, im Einklang mit ungültiger Justizbeitreibungsordnung? Obwohl durch Tod von Adolf Hitler untergegangen sowie mit Kontrollratgesetz Nr. 1 ausdrücklich außer kraft gesetzt und spätere Wiederinkraftsetzung ausdrücklich bei Strafandrohung verboten

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Im Bundesjustizministerium der Bundesrepublik Deutschland kann es seit Jahrzehnten mit auf der freiheitlich–demokratischen Grundordnung und ihren tragen Verfassungsgrundsätzen basierenden rechtsstaatlichen Amtsansichten der jeweiligen Leitungsspitze nicht weit her sein.


Rechtswissenschaftliche Recherchen haben zutage gefördert, dass die insbesondere im nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums sowie in der Länderjustiz angewendete sog. Justizbeitreibungsordnung nicht nur kein förmliches Parlamentsgesetz gemäß Art. 19 Abs. 1 GG, sondern auch keine dem Parlamentsgesetz nachrangige Rechtsverordnung gemäß Art. 80 Abs. 1 GG darstellt, sondern es sich um eine mit dem Tod des Führers und Diktators Adolf Hitler am 30.04.1945 aufgrund dessen Selbstmordes untergegangene und spätestens aufgrund des allierten Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom vom 20.09.1945 verbotene sog. Hitler- oder Nazi-Verordnung ist, deren erneute Inkraftsetzung ausdrücklich von den Allierten unter Strafandrohung verboten worden ist

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