Montag, 18. April 2011

Pfändungsschutz-Konto seit 2010

Wie die meisten Menschen sicherlich schon mitbekommen haben, gibt es seit dem 01.07.2010 für “jede in Deutschland gemeldete Person” die Möglichkeit, ein P-Konto (Pfändungsschutz-Konto) zu eröffnen bzw. sein bestehendes Giro-Konto (G-Konto) in ein P-Konto umzuwandeln.



Obwohl die Sachlage in diesem Fall eindeutig ist, scheinen Banken das P-Konto zu verabscheuen und versuchen eventuell bewusst, es in ein schlechtes Licht zu rücken. Aber warum das Ganze eigentlich, wenn es sich doch lediglich nur um den Schutz, eines lebensnotwendigen Freibetrages handelt?


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