Die Richterin Drücke negiert stattdessen das positive Recht in Gestalt der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, nämlich das auch sie zwingend bindende Grundgesetz und verfügt und beschließt weiter trotz Unzuständigkeit weiter in der Sache.
Read more at finanzamt.name
Am 29.10.2010 erhob das anerkannte freischaffende Künstlerehepaar Angelika und Burkhard Lenniger gegen den Regierungsdirektor Lutz Klug, Vorsteher des nds. Finanzamtes, die Folgenbeseitigungsklage wegen vorsätzlicher fortgesetzter Verletzung ihrer absoluten Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 5.3.1 GG (Kunstfreiheitsgarantie) und Art. 6 Abs. 1 GG (Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung) gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG in Gestalt des sog. Justizgewährleistungsanspruches i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GG, Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 34 GG.
Read more at finanzamt.nameDie Richterin Drücke negiert stattdessen das positive Recht in Gestalt der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, nämlich das auch sie zwingend bindende Grundgesetz und verfügt und beschließt weiter trotz Unzuständigkeit weiter in der Sache.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen