Ingrid Stelling, Direktorin Amtsgericht Cuxhaven, widersetzt sich den auch sie zwingenden Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes mittels eigenem absurden Konstrukt
Am 22.11.2010 unternahm die Direktorin des Amtsgerichtes Stelling den untauglichen Versuch, die “Königin der Vorschriften“, nämlich Art. 19 GG, speziell den Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG als einen dem § 13 Gerichtsverfassungsgesetz nachrangig anzusehenden “Auffangtatbestand“ mittels richterlichem Beschluss zu degradieren.
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