Statt grundgesetzlich verankerte Fürsorgepflicht zu erfüllen, steht niedersächsischer Dienstherr inzwischen im dringenden Verdacht, sogar foltern zu lassen
Nach dem Grundgesetz als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist der Dienstherr aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu sorgen.
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