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Freiwillige Selbstzensur (FSZ)
»Informationen zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates«
Read more at grundrechteforum.de»Artikel 19 Abs. 1 GG: Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten (Einzelfallverbot). Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen (Zitiergebot).«
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