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Strafanzeige gegen die Richterin Mößmer am Finanzgericht München wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und des Verfassungshochverrats und aller weiteren in Betracht kommender Tatbestände
Steuern und Grundrechte Blog
Finanzamt Rosenheim und die ungültige Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Abgabeordnung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG
Nachdem bereits mit Schreiben vom 29.01.2011 auf die Unzuständigkeit des Finanzrechtswegs hingewiesen wurde, werden bedenkliche Zweifel an der verfassungsmäßigen Treue zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als ranghöchste Rechtsnorm, die sie im Richtereid gemäß § 38 DRiG abgelegt hat, gehegt.
Da die Richterin Mößmer dieses alles trotz ausführlichster Darstellung des Sachverhaltes und der grundgesetzlichen Vorschriften konsequent verweigert, beugt sie nicht nur das Recht i.S.v. § 339 StGB, sie zeigt damit auch offen und beharrlich ihre verfassungsfeindliche Grundhaltung. Diese Person ist aus dem Richterdienstverhältnis wegen verfassungsfeindlicher Richtertätigkeit zu entlassen, da sie offenkundig keine Gewähr dafür bietet, dass diese Frau persönlich für den Schutz der freiheitlich–demokratischen Grundordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes eintritt.
Die nach dem Inkrafttreten des Bonner Gru
Read more at finanzamt.nameDa die Richterin Mößmer dieses alles trotz ausführlichster Darstellung des Sachverhaltes und der grundgesetzlichen Vorschriften konsequent verweigert, beugt sie nicht nur das Recht i.S.v. § 339 StGB, sie zeigt damit auch offen und beharrlich ihre verfassungsfeindliche Grundhaltung. Diese Person ist aus dem Richterdienstverhältnis wegen verfassungsfeindlicher Richtertätigkeit zu entlassen, da sie offenkundig keine Gewähr dafür bietet, dass diese Frau persönlich für den Schutz der freiheitlich–demokratischen Grundordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes eintritt.
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