wegen
unzulässiger Anwendung ungültiger Steuergesetze, hier die AO1977 sowie das EStG und UStG, da diese gegen das zwingende sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unheilbar verstoßen und somit nichtig sind.
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Den Rest und alles, was in dieser Sache geschieht (Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter des FA) lesen Sie demnächst unter http://www.Finanzamt.name (noch Baustelle)
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Klage gegen das Finanzamt Rosenheim wegen unzulässiger Anwendung unzulässiger Steuergesetze
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