Prof. Dr. Hankel teilt auf seiner Homepage nun den neuesten Stand des Prozessverlaufes mit: »Zum Prozessverlauf ist mitzuteilen: Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Klagen gegen die steuerfinanzierten Euro-Rettungsschirme als klare Verstöße gegen die EU-Verträge und unser Grundgesetz angenommen und diesmal nicht zurückgewiesen wie vor zwölf Jahren unsere Klage gegen die Einführung des Euro. Das Gericht hat die Klage den Beteiligten (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) zur Stellungnahme vorgelegt. Das Verfahren ist also eröffnet: ›Die Kugel hat den Lauf verlassen und fliegt.‹ |
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