Es handelt sich dabei um die ungültige Abgabeordnung AO, das Umsatzsteuergesetz und das Einkommensteuergesetz, da diese gegen das zwingende sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unheilbar verstoßen und somit nichtig sind.
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Steuern und Grundrechte Blog
Dokumentation der Aktivitäten mit dem Finanzamt Rosenheim
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Klage gegen das Finanzamt Rosenheim wegen unzulässiger Anwendung unzulässiger Steuergesetze
unzulässiger Anwendung ungültiger Steuergesetze, hier die AO1977 sowie das EStG und UStG, da diese gegen das zwingende sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unheilbar verstoßen und somit nichtig sind.
Es wird beantragt, das Finanzamt Rosenheim zu verurteilen,
die fälschlich als Steuerbescheide bezeichneten jedoch nur nichtigen Verwaltungsakte ersatzlos aufzuheben.
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