Die Eltern wollte vor der Impfung einen Nachweis des Arztes, dass die Impfung einen wissenschaftlich erwiesenen Nutzen hat, der auch entsprechend das Impfschadensrisiko überwiegt. Trotz der Pflicht zur umfassenden Aufklärung, wurde keinerlei Nachweis für die Nützlichkeit der Impfung erbracht, sondern der Arzt wandte sich an das Jugendamt, welches einen Familienrichter beauftragte, der völlig rechtswidrig das Sorgerecht auf das Jugendamt übertrug, welches dann gegenüber dem besagten Arzt die Zustimmung zur Impfung erteilte – und das nicht nur ein Mal.
Gesundheitliche Aufklärung
Alternative u. kritische Informationen zur Gesundheit. – Kein Ersatz für ärztliche Beratung u. Behandlung!
Read more at www.gesundheitlicheaufklaerung.deSie erinnern sich sicherlich noch an die Zwangsimpfung in Bautzen, als durch Bautzner Behörden und Richter Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entzogen wurde, weil diese ihr Kind nicht impfen ließen.
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