Am 11.01.1950 hat der erste Bundesfinanzminister Fritz Schäffer vor dem ersten deutschen Bundestag verlauten lassen, dass sich die bundesdeutsche Finanzverwaltung nicht an das auch sie bindende Bonner Grundgesetz halten werden, Zitat:
“Ich kann eine große Steuerreform eine Reform, die von dem letzten Beamten der Finanzverwaltung ein völliges Umdenken in ein neues System bedeutet, in einer Zeit machen, in der das Wirtschafts- und Finanzleben ruhig ist und die Finanzverwaltungen nicht überlastet sind.” (Bundestagsdrucksache 307)
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