Bis heute entspricht das deutsche Steuerrecht nicht den tragenden Verfassungsgrundsätzen des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.
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Bis heute entspricht das deutsche Steuerrecht nicht den tragenden Verfassungsgrundsätzen des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.
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