Schweizer Fernsehen am 30.11.2010 um 12.45 h
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe legalisiert das trotz Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland rechtsstaatswidrige Handeln der heutigen bundesdeutschen Finanzverwaltung in Gestalt der gesetzeswidrigen Beschaffung von Beweismitteln in Ermittlungsverfahren.
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