Mittwoch, 15. Dezember 2010

Nur wer Grundgesetz kennt kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen ...

.“Die halb ernsthaft, halb scherzhaft gemeinte Aussage eines Politikers, er könne nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen, ist ein geflügeltes Wort geworden. Leider steht diese Äußerung vor dem Hintergrund der bedauernswerten Tatsache, dass unser Grundgesetz von nur wenigen gelesen und nur von sogenannten Fachleuten gründlich studiert wird.Um hier einen Wandel zu schaffen, hat die Bundeszentrale für politische Bildung diese Textausgabe des Grundgesetzes herausgegeben. Sie geht davon aus, dass das wachsende politische Interesse, vor allem bei der Jugend, die Beschäftigung mit unserer Verfassung nahelegt.



Ich begrüße diese Absicht, denn sie erscheint geeignet, das Vorurteil zu beseitigen, das Lesen von Rechtsbestimmungen sei eine langweilige und wenig hilfreiche Angelegenheit.



Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert.Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.”



Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

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Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert.Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.”

Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

“Die halb ernsthaft, halb scherzhaft gemeinte Aussage eines Politikers, er könne nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen, ist ein geflügeltes Wort geworden. Leider steht diese Äußerung vor dem Hintergrund der bedauernswerten Tatsache, dass unser Grundgesetz von nur wenigen gelesen und nur von sogenannten Fachleuten gründlich studiert wird.Um hier einen Wandel zu schaffen, hat die Bundeszentrale für politische Bildung diese Textausgabe des Grundgesetzes herausgegeben. Sie geht davon aus, dass das wachsende politische Interesse, vor allem bei der Jugend, die Beschäftigung mit unserer Verfassung nahelegt.

Ich begrüße diese Absicht, denn sie erscheint geeignet, das Vorurteil zu beseitigen, das Lesen von Rechtsbestimmungen sei eine langweilige und wenig hilfreiche Angelegenheit.
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