Montag, 6. Dezember 2010

INFOkrieg - Positives Recht ausgehebelt – damals und heute längst wieder

Aus den Protokollen des parlamentarischen Rates ist zu entnehmen, dass das Mitglied Dr. Zinn das verfassungswidrige Tun der Staatsrechtslehre sowie der Rechtsprechung in der Weimarer Zeit als warnendes Beispiel ausführlich skizziert hatte, Zitat:

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Aus den Protokollen des parlamentarischen Rates ist zu entnehmen, dass das Mitglied Dr. Zinn das verfassungswidrige Tun der Staatsrechtslehre sowie der Rechtsprechung in der Weimarer Zeit als warnendes Beispiel ausführlich skizziert hatte, Zitat:

“Bei der Betrachtung der einzelnen Grundrechte wird man an den Erfahrungen der Weimarer Zeit nicht vorübergehen können. Staatsrechtslehre und Rechtsprechung sind damals oft recht unerwünschte Wege gegangen. Wir müssen daraus die notwendigen Folgerungen ziehen. In der Vorschrift des Art. 114 der Weimarer Verfassung heißt es, dass die persönliche Freiheit nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann. Nun hätte es nahegelegen, anzunehmen, dass eine solche Einschränkung nur durch formelles Gesetz erfolgen könne. Aber es hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass “Gesetz” nicht in formellem Sinne zu verstehen sei, sondern jede Verordnung und auch das Gewohnheitsrecht umfasse. So ist diese Verfassungsbestimmung praktisch ausgehöhlt worden.” (hier der Original – Wortlaut)

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