Mittwoch, 1. Dezember 2010

INFOkrieg - Niedersachsen - Folter statt Fürsorge?

Statt grundgesetzlich verankerte Fürsorgepflicht zu erfüllen, steht niedersächsischer Dienstherr inzwischen im dringenden Verdacht, sogar foltern zu lassen



Nach dem Grundgesetz als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist der Dienstherr aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu sorgen.

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Nach dem Grundgesetz als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist der Dienstherr aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu sorgen.

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