Recherchen lassen inszwischen den dringenden Schluss zu, dass in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur Straffreiheit für zugunsten des deutschen Staates raubende und plündernde Finanzbeamte und ihre im Wege der Amtshilfe willfährig tätigen beamteten Helfer und Helfershelfer herrscht, sondern auch Datenspionage im Wege von sog. Beschaffungskriminalität als Mittel zum Zweck durch deutsche, auf das Bonner Grundgesetz und die jeweilige Landesverfassung in der Bundesrepublik vereidigte grundrechtsverpflichtete Finanzbeamte im Ausland betrieben wird.
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