Betriebsprüfungen der deutschen Finanzämter verkörpern trotz Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes 1949 als ranghöchste Rechtsnorm nichts anderes als Steuerbeschaffungskriminalität
Mit einem Rechtsstaat, wie ihn die Bundesrepublik Deutschland in den tragenden Verfassungsgrundsätzen auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ihre ranghöchste Rechtsnorm verankert hat, hat solches Tun alles nichts zutun, doch schauen Sie selbst und bilden sich Ihr Urteil:
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