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Klage gegen das Finanzamt Rosenheim wegen unzulässiger Anwendung unzulässiger Steuergesetze (“Bescheide 2008″)
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Steuern und Grundrechte Blog
Finanzamt Rosenheim und die ungültige Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Abgabeordnung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG
Klage
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unzulässiger Anwendung ungültiger Steuergesetze, hier die AO1977 sowie das EStG und UStG, da diese gegen das zwingende sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unheilbar verstoßen und somit nichtig sind.
Es wird beantragt, das Finanzamt Rosenheim zu verurteilen, die fälschlich als Steuerbescheide 2008 bezeichneten jedoch nur nichtigen Verwaltungsakte ersatzlos aufzuheben.
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