Finanzgerichtsordnung (FGO) ungültig seit 1965 wegen Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG
Am 23. Juni 1965 verabschiedete der 4. deutsche Bundestag auf seiner 191. Plenarsitzung eine bis dahin in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vorhandenen gewesene Finanzgerichtsordnung.
Bedauerlicherweise mangelt es der FGO seit dem Tage ihres Inkraftretens zum 01.01.1966 am die Grundrechte garantieren sollenden sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG als zwingende Gültigkeitsvorschrift. Damit ist die FGO seit dem Tage ihres Inkrafttretens ungültig, alle Finanzgerichtsentscheidungen der Finanzgerichte der Länder sowie des Bundesfinanzhofes sind somit ebenfalls nichtig, da es der Finanzgerichtsbarkeit an einem gültigen Prozessgesetz mangelt.
Samstag, 5. März 2011
Finanzgerichtsordnung (FGO) ungültig
See this Amp at http://amplify.com/u/bt0qn
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen