Am 12. Janaur wurde die Privatklage wegen Verleumdung gemäß § 187 StGB gegen den Justizbeamten im Bundesamt der Justiz Warisch um den Tatbestand des Nachstellens gemäß § 238 Abs. 1 StGB erweitert.
Details lesen sich hier:
Verleumdung in Tateinheit mit Stalking/Nachstellen in Gestalt von Folter lautet der neue Anklagesatz gegen den privatbeklagten Warisch in dessen Funktion als Justizbeamter beim Bundesamt der Justiz in Bonn (Link)
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