Bis heute bedient sich der sog. Justiz-Fiskus der Justizbeitreibungsordnung vom 11. März 1937, wenn es z.B. darum geht, irgendwo in der Bundesrepublik Deutschland Gerichtskosten beizutreiben. Schon das Datum 11. März 1937 hätte allen mit dieser Rechts-Verordnung befassten grundrechtsverpflichteten Amtsträgern auffallen und zu denken geben müssen, denn 1937 herrschte auf deutschem Boden das verbrecherische Nazi-Regime mit dem Verbrecher Adolf Hitler als “der Führer” an dessen Spitze. Historisch ist festgestellt, dass das Nazi-Regime über die sog. Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 und das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 die Weimarer Verfassung samt der darin verbürgten Grundrechte ausgehebelt und der Exekutive auch legislative Macht übertragen hat.
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