INFOkrieg - Ungültiges Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist seit seinem Inkrafttreten am 13. März 1951 entzieht dem Bundesverfassungsgericht seine gesetzliche Arbeitsgrundlage samt Entscheidungskompetenz
Aufgrund der nachträglichen Unheilbarkeit des Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG sind alle vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Entscheidungen nichtig.
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