Herr Guido Westerwelle sollte sich als jemand, der nach eigenem Bekunden für die Freiheitsgrundrechte auch der bundesdeutschen Bevölkerung immer wieder populär das Wort ergreift, endlich zur Kenntnis nehmen, dass die Freiheitsgrundrechte, so wie sie im Bonner Grundgesetz verankert sind, die drei Gewalten als unmittelbar geltendes Recht binden, sie darüber hinaus gemäß Art. 1 Abs. 2 GG unveräußerlich sowie unverletzlich sind und die drei Gewalten schließlich den grundgesetzlichen Auftrag gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG haben, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.
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