Dienstag, 8. März 2011

Folgenbeseitigungsklage gegen OGV Greve

Folgenbeseitigungsklage gemäß Art. 19 Abs. 4 GG wegen verfassungswidrigem Handeln gegen OGV Andrè Grewe vor Amtsgericht Otterndorf erhoben



Erneut wurde gegen den Obergerichtsvollzieher und nds. Landesbeamten Andrè Grewe wegen dessen fortgesetztes verfassungswidrigen Handelns gegen das anerkannte freischaffende Künstlerehepaar Angelika und Burkhard Lenniger die Folgenbeseitigungsklage gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG i.V.m. Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 1 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG vor dem Amtsgericht Otterndorf erhoben.

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Erneut wurde gegen den Obergerichtsvollzieher und nds. Landesbeamten Andrè Grewe wegen dessen fortgesetztes verfassungswidrigen Handelns gegen das anerkannte freischaffende Künstlerehepaar Angelika und Burkhard Lenniger die Folgenbeseitigungsklage gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG i.V.m. Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 1 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG vor dem Amtsgericht Otterndorf erhoben.

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