Sonntag, 12. September 2010

AKQUISE-scout - Umsatzsteuergesetz in der Fassung seit 2002 nichtig

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Umsatzsteuergesetz in der Fassung seit 2002 nichtig

Nach Information von AKQUISE-scout Alexander E. Schröpfer – DER Experte für XING, Social und nach persönlicher Genehmigung von Rechtsanwalt Lutz Schäfer veröffentliche ich den Artikel von Lutz auf der Deutschland-Debatte ( weitergehende Fragen/Mandatierung bitte an Rechtsanwalt Lutz Schäfer ):

Zu den anstehenden Fragen zum UStG 1999/2002 und dessen Nichtigkeit richte ich hier ein gesondertes Fach ein, um die Informationen zu bündeln. Es muß sich zeigen, wie die Finanzämter auf die Problematik reagieren. Auf jeden Fall ist Beratung angezeigt auch von Finanzfachleuten, die hiermit selbstverständlich durch geeignete Fachleute abgeboten wird. Die derzeitige Finanzberatung läßt oft zu wünschen übrig, oft wird ein Bedarf gar nicht erkannt, oder man verläßt sich auf seine Bank, deren Beratung typischerweise einseitig ist. Machen Sie sich daher Gedanken, es lohnt sich in diesen wirren Zeiten!

Nach Ansicht der Bf. ist wegen Mißachtung von Art. 19 Abs.1 S.2 GG mitnichten nur § 27 b UStG und damit das StVBG nichtig, sondern vielmehr auch das Umsatzsteuergesetz als Ganzes in seiner vom 1. Januar 2002 (UStG 2002) an gültigen Fassung, weil das Zitiergebot nicht auf eine einzelne Regelung abstellt, sondern auf das Gesetz in seiner Gesamtheit abstellt.”

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