Donnerstag, 9. September 2010

INFOkrieg - DDR-BRD-Vergleich: Unrecht im Rechtsstaat – Recht im Unrechtsstaat

Der Bürger meint, ein Rechtsstaat sei ein Staat, in dem es gerecht zugeht. Das ist ein Irrtum, so soll der Begriff nicht verstanden werden.


Hintergrund | DDR-BRD-Vergleich: Unrecht im Rechtsstaat – Recht im Unrechtsstaat

Die BRD ist ein Rechtsstaat, daran zweifelt niemand. Das ist ein Dogma. Die DDR war ein Unrechtsstaat. Daran zweifeln wenige. Das ist auch ein Dogma – für die öffentliche Meinung. Wer daran rührt, verhöhnt die Opfer. Was die Begriffe »Rechtsstaat« und »Unrechtsstaat« wirklich bedeuten, wissen nur wenige.

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Nach BRD-Strafprozeßordnung »... entscheidet das Gericht nach seiner freien ... Überzeugung«. Der Mörder von Benno Ohnesorg, Karl-Heinz Kurras, wird Ende 1967 vom Berliner Landesgericht freigesprochen (© dpa-report)
»Unrechtsstaat« ist entgegen dem Anschein kein Rechtsbegriff. Er kommt in keinem Rechtslexikon vor, ist nicht definiert. Man verwendet ihn nach Bedarf in der politischen Auseinandersetzung. Die DDR erhielt dieses Etikett; die Türkei, der Iran, die USA und Südafrika zur Zeit der Apartheid natürlich nicht. Auch Wikipedia sagt: »Bei dem Begriff ›Unrechtsstaat‹ handelt es sich nicht um einen juristischen, sondern einen politischen Begriff.« Goethe läßt grüßen: »Schon gut! Nur muß man sich nicht allzu ängstlich quälen; / Denn eben wo Begriffe fehlen, / Da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein. / Mit Worten läßt sich trefflich streiten, / Mit Worten ein System bereiten, / An Worte läßt sich trefflich glauben, / Von einem Wort läßt sich kein Jota rauben.«
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