Dienstag, 7. September 2010

INFOkrieg - Sparen – weshalb und für wen?

Fordern wir doch endlich unsere verbrieften Rechte ein!



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Sparen – weshalb und für wen?

Kaufen, was einem die
Kartelle vorwerfen; lesen, was einem die Zensoren erlauben;
glauben, was einem die Kirche und Partei gebieten. Beinkleider
werden zur Zeit mittelweit getragen. Freiheit gar nicht. - Kurt
Tucholsky

Die Bundesregierung hat wieder einmal ein sogenanntes Sparpaket aufgelegt, diesmal in Höhe von mehr als 80 Milliarden Euro bis 2014. Sollte es von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, müssen auch die Länder, Städte und Gemeinden ihre Haushalte nochmals einschränken. Wiederum sollen vor allem Sozialleistungen, Ausgaben für Bildung und Kultur, Löhne und Gehälter im Öffentlichen Dienst sowie der Personalbestand gekürzt werden, nachdem von den fünf Millionen Arbeitern, Angestellten und Beamten, die dort vor 20 Jahren beschäftigt waren, nur noch 2,5 Millionen übrig geblieben sind.

Warum eigentlich? Wer hat ein Interesse daran, daß bald alles, was an den staatlichen Diensten noch sozial ist, zerstört wird und am Ende nur der Überwachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsstaat übrig bleibt? Wer derart die Verantwortlichen in den Regierungsämtern befragt, stößt auf Abwehr und Empörung: Sie alle und jeder einzelne Minister oder Oberbürgermeister weisen jegliche Schuld an diesem Staatsumbau – man könnte ihn auch einen schleichenden Staatsstreich durch Zerstörung von Sozialstaatlichkeit und Demokratie nennen –, weit von sich: Sie seien selber Getriebene, die aufgelaufenen Schulden des Staates aus vielen Jahrzehnten zwängen nun mal zu radikalen Maßnahmen. Die Kanzlerin redet im Stil von Margret Thatcher: Zum Sparen gebe es »keine vernünftige Alternative«. Aber wenn Regierende und angeblich wir alle »keine Alternative«, also keine andere Möglichkeit, keine Wahl mehr haben, warum läßt man uns dann noch wählen? Demokratie, also »Herrschaft des Volkes«, wäre doch dann unmöglich geworden. Das Grundgesetz mit seiner Bestimmung der BRD als »demokratischer und sozialer Bundesstaat« (Artikel 21) wird so außer Kraft gesetzt.

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