Samstag, 26. Februar 2011

Am Amtsgericht Cuxhaven praktiziert die Richterin Drücke Richterwillkür gepaart mit Verfassungsfeindlichkeit | Steuern und Grundrechte Blog

Mit Beschluss vom 16.02.2011 maßt sich die Zivilrichterin Drücke trotz funktionaler und sachlicher Unzuständigkeit in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten von verfassungsrechtlicher Art gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG zum x-ten Male richterliche Kompetenz an und formulierte ihren nichtigen Nichtabhilfebeschluss wie folgt:


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